Chieftec Geh MIDI LIBRA LF-02B-OP o.N. (B)
Artikel-Nr.: 123185
Hersteller-Artikel-Nr.: LF-02B-OP
EAN-Code: 4710713239630
Warengruppe: Gehäuse
Hersteller: CHIEFTEC
Außenmaße (B x T x H): 255 mm x 505 mm x 553 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 6.681kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
1
Lieferzeit:2 - 4 Werktage
€ 75.81 inkl. 19% USt. zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Das neue LF-02B ist allen Anforderungen an ein modernes Gehäuse gewachsen. Ein superschneller USB3.0 Port sorgt für eine reibungslose Datenübertragung mit maximaler Performance. Begeistern wird Sie darüber hinaus auch die patentierte schienengeführte Grafikkartenhalterung, die sich nicht nur Ihrer Grafikkarte anpasst, sondern diese Dank der Lüftervorbereitung zugleich auch noch kühlen kann. |
Beschreibung
Das neue LF-02B ist allen Anforderungen an ein modernes Gehäuse gewachsen. Ein superschneller USB3.0 Port sorgt für eine reibungslose Datenübertragung mit maximaler Performance. Begeistern wird Sie darüber hinaus auch die patentierte schienengeführte Grafikkartenhalterung, die sich nicht nur Ihrer Grafikkarte anpasst, sondern diese Dank der Lüftervorbereitung zugleich auch noch kühlen kann.Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Arena Electronic GmbH Stra�e: Koppersstr. 18 PLZ/Ort: 40549 Dsseldorf Land: Deutschland E-Mail: info@chieftec.eu Webseite: https://www.chieftec.eu Support: https://www.chieftec.eu/contact/de/
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Produktbilder
Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
