NAVILOCK NB Sicherungskabel mit Zahlenschloss f. Kensington

Artikel-Nr.: 578018
Hersteller-Artikel-Nr.: 20942
EAN-Code: 4043619209422
Warengruppe: Notebookzubehör
Hersteller: NaviLock
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Lieferzeit:zur Zeit nicht lieferbar
€ 12.98 inkl. 19% USt. zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Merkmale | |
| Einfach zu bedienen: | Ja |
| Material: | Karbonstahl |
| Einfache Aufbewahrung: | Ja |
| Produktfarbe: | Schwarz, Silber |
| Ursprungsland: | Taiwan |
| Schloss Art: | Zahlenschloss |
| Slot-Typ Kabelsperre: | Kensington |
| Einfache Installation: | Ja |
| Beschichten: | Kunststoff |
| Beste Verwendung: | Universal |
| Gewicht und Abmessungen | |
| Kabellänge: | 0,152 m |
| Kabeldurchmesser: | 4,5 mm |
| Verpackungsdaten | |
| Betriebsanleitung: | Ja |
| Verpackungsart: | Box |
| Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Beschreibung
Mit diesem Notebookschloss von Navilock können verschiedene Geräte, wie Notebook, Beamer, Monitor etc. an jedem Ort gesichert werden.Kensington Slot kompatibel
Dieses Notebookschloss ist mit dem sogenannten Kensington Slot kompatibel. Als Kensington Slot wird die 3 x 7 mm große Öffnung am Gehäuse bezeichnet. An vielen Geräten ist diese Öffnung mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet.
Durch die kleine Bauform des Schlosses ist dieses Sicherungskabel ideal für schmale Netbooks geeignet.
Platzsparend
Durch die Länge von nur 15,2 cm, stört kein unnötig langes Kabel auf dem Tisch.
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Tragant Handels- und Beteiligungs GmbH Stra�e: Beeskowdamm 13/15 PLZ/Ort: 14167 Berlin Land: Deutschland E-Mail: info@tragant.de Webseite: https://www.tragant.de
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

